Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the complianz-gdpr domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /www/htdocs/w01c535d/de-ren-2022/wp-includes/functions.php on line 6114

Notice: Die Funktion _load_textdomain_just_in_time wurde fehlerhaft aufgerufen. Das Laden der Übersetzung für die Domain astra wurde zu früh ausgelöst. Das ist normalerweise ein Hinweis auf Code im Plugin oder Theme, der zu früh läuft. Übersetzungen sollten mit der Aktion init oder später geladen werden. Weitere Informationen: Debugging in WordPress (engl.). (Diese Meldung wurde in Version 6.7.0 hinzugefügt.) in /www/htdocs/w01c535d/de-ren-2022/wp-includes/functions.php on line 6114
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Mehr über Zeitarbeit

Das erste Zeitarbeitsunternehmen wurde 1948 in den USA gegründet. In Deutschland hat sich der Begriff 1962 etabliert. Unter Leiharbeit versteht man die Vermittlung von Arbeitskräften an externe Unternehmen. Sie stehen in dem Fall bei der Zeitarbeitsfirma unter Vertrag. 2018 gab es deutschlandweit 116.000 Personalleasing-Unternehmen und 1 Million Zeitarbeitnehmer. Das sind 3% aller Beschäftigten. Zwei Drittel davon sind Männer und arbeiten in der Produktionsbranche. Zeitarbeitnehmerinnen finden sich eher in personenbezogenen und wirtschaftlichen Dienstleistungsbereichen.

Rahmenbedingungen

Mit den Hartz 4-Gesetzen 2004 wurden die Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer des Zeitpersonals, das Synchronisationsverbot und die Wiedereinstellsperre aufgelöst. Durch das Synchronisationsverbot konnten Zeitarbeitsunternehmen externe Mitarbeiter nur für die Dauer des Einsatzes in einem Entleihbetrieb einsetzen. Seit 2019 gilt jedoch das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Laut diesem dürfen Leiharbeiter nur noch maximal 18 Monate in einem Betrieb arbeiten, ab 9 Monaten gilt grundsätzlich »Equal Pay«.

Dem Entleihbetrieb gegenüber gelten die gesetzlichen, arbeits- sowie tarifvertraglichen Arbeitnehmerrechte. Das Leiharbeitsverhältnis untersteht demselben Kündigungsschutz wie die Arbeitsverhältnisse der eigenen Mitarbeiter eines Betriebes. Die Arbeitsleistung führen die Leiharbeitnehmer nicht bei dem Verleiher, sondern beim Entleiher aus. Das Weisungsrecht hat der Entleiher, der die Verantwortung für den Arbeitsschutz mitträgt. Nur der Verleiher kann weisungs- und pflichtwidriges Verhalten belangen.