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Mehr über Zeitarbeit
Das erste Zeitarbeitsunternehmen wurde 1948 in den USA gegründet. In Deutschland hat sich der Begriff 1962 etabliert. Unter Leiharbeit versteht man die Vermittlung von Arbeitskräften an externe Unternehmen. Sie stehen in dem Fall bei der Zeitarbeitsfirma unter Vertrag. 2018 gab es deutschlandweit 116.000 Personalleasing-Unternehmen und 1 Million Zeitarbeitnehmer. Das sind 3% aller Beschäftigten. Zwei Drittel davon sind Männer und arbeiten in der Produktionsbranche. Zeitarbeitnehmerinnen finden sich eher in personenbezogenen und wirtschaftlichen Dienstleistungsbereichen.
Rahmenbedingungen
Mit den Hartz 4-Gesetzen 2004 wurden die Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer des Zeitpersonals, das Synchronisationsverbot und die Wiedereinstellsperre aufgelöst. Durch das Synchronisationsverbot konnten Zeitarbeitsunternehmen externe Mitarbeiter nur für die Dauer des Einsatzes in einem Entleihbetrieb einsetzen. Seit 2019 gilt jedoch das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Laut diesem dürfen Leiharbeiter nur noch maximal 18 Monate in einem Betrieb arbeiten, ab 9 Monaten gilt grundsätzlich »Equal Pay«.
Dem Entleihbetrieb gegenüber gelten die gesetzlichen, arbeits- sowie tarifvertraglichen Arbeitnehmerrechte. Das Leiharbeitsverhältnis untersteht demselben Kündigungsschutz wie die Arbeitsverhältnisse der eigenen Mitarbeiter eines Betriebes. Die Arbeitsleistung führen die Leiharbeitnehmer nicht bei dem Verleiher, sondern beim Entleiher aus. Das Weisungsrecht hat der Entleiher, der die Verantwortung für den Arbeitsschutz mitträgt. Nur der Verleiher kann weisungs- und pflichtwidriges Verhalten belangen.